Berufswaffenträger

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VORBEREITUNG AUF DIE WAFFENSACHKUNDE
NACH § 7 WAFFG FÜR Berufswaffenträger
MIT ANSCHLIESSENDER PRÜFUNG

WER MUSS DEN NACHWEIS ÜBER DIE WAFFENSACHKUNDE ERBRINGEN?

Den Nachweis der Waffensachkundeprüfung muss jeder erbringen, der Leistungen erbringt im Bereich:

  • Geld- und Werttransport
  • Bewachung von kerntechnischen Anlagen
  • Bewachung von Liegenschaften der Bundeswehr o. ä. Einrichtungen
  • Objektschutz von besonders gefährdeten Gebäuden bzw. Firmen
  • Schutz von Personen, welche besonders gefährdet sind

Nach Absolvierung des Lehrgangs gemäß § 7 WaffG und bestandener Prüfung, ist die Befähigung zum Tragen von Kurzwaffen im Rahmen der Ausübung der Sicherheitsdienstleistung gegeben. Der Teilnehmer und somit späterer Berufswaffenträger, kennt die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der Schusswaffe und auch die rechtlichen Grundlagen.

Fadenkreuz Akademie

Wegen des direkten Bürgerkontakts hält der Gesetzgeber eine besonders qualifizierte Durchführung dieser Wachaufgaben für besonders wichtig.

Deshalb müssen Berufswaffenträger, die mit diesen wichtigen Tätigkeiten betraut sind, Grundlagen und Grenzen der ihnen
zustehenden Rechte kennen und auch über Techniken und Maßnahmen zur vorbeugenden Konfliktbewältigung informiert sein. Der Unternehmer darf also kein Personal ohne Waffensachkundeprüfung in den genannten Bereichen einsetzen.

Natürlich ist der Waffensachkundenachweis auch für Sportschützen, Waffensammler und Bootsführern relevant, um eine Waffenbesitzkarte oder den Waffenschein zu erhalten.

Fadenkreuz Akademie

INHALTE DES LEHRGANGS FÜR Berufswaffenträger

Den Teilnehmern werden die notwendigen, rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung vermittelt, was den Teilnehmern eine eigenverantwortliche Wahrnehmung aller Wach- und Sicherungsaufgaben ermöglicht.

Sie erhalten somit auch das Wissen zum Bestehen der Waffensachkundeprüfung, die für eine Ausübung der Tätigkeit in den genannten Bereichen erforderlich ist.

In unserem Vorbereitungsseminar zur Waffensachkunde gem. §7 WaffG werden die Teilnehmer durch unsere erfahrenen
Dozenten auf die Prüfung in Theorie und Praxis vorbereitet.

SCHWERPUNKTE

  • Waffen- und munitionstechnische Begriffe
  • Datenschutz und Gewerberecht
  • Waffenrechtliche/-kundliche Begriffe
  • Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
  • Umgang mit Schusswaffen und Munition, sowie Schießübungen
  • Transport und Mitführen von Schusswaffen und Munition
  • Schießen, Schießstätten und Schießstandaufsicht
  • Nichtgewerbliches Herstellen und Bearbeiten von Schusswaffen und Munition
  • Aufbewahren von Schusswaffen und Munition
  • Not- und Seenotsignalmittel
  • Sonstige Pflichten des Waffen- und Munitionsbesitzers
  • Notwehr und Notstand
  • Handhabung der Schusswaffen
  • Ballistik und Munition
  • Langwaffen und Kurzwaffen

DAUER DES LEHRGANGS FÜR Berufswaffenträger

  • Seminarzeiten:
  • Modul
  • Teilnehmerzahl:
  • Praktikum:
  • Lehrgangskosten:
  • Finanzierung:
  • Starttermine:
  • Prüfungsgebühr:
  • Vollzeit / 3 Tage
  • Mo – Fr / 9.00 – 16.30 Uhr
  • Max. 20
  • Auf Anfrage
  • Auf Anfrage
  • Auf Anfrage
  • Auf Anfrage
  • Die Gebühr ist in der Kursgebühr enthalten.

Teilnahme:

Das Angebot dieser beruflichen Fortbildungsmaßnahme richtet sich an Arbeitskräfte im Sicherheitsgewerbe, die bei bestimmten Tätigkeiten eine Schusswaffe führen (Geld-, Wert- und Sicherheitstransport, Personenschutz, Bewachung von militärischen Anlagen, Liegenschaften etc.), oder beispielhaft im Veranstaltungsschutz, diesbezüglich grundlegende Kenntnisse oder eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis benötigen.

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