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AUSBILDUNG ZUM BRANDSCHUTZ- UND EVAKUIERUNGSHELFER GEM DGUV – INFORMATION 205-023

WER MUSS DEN NACHWEIS ZUM BRANDSCHUTZ- UND EVAKUIERUNGSHELFER ERBRINGEN?

Der/Die Brandschutzhelfer/in gem. § 10 ArbSchG und in Umsetzung der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer/in“ werden vom Unternehmer/Arbeitgeber benannt und haben im Brandfall festgelegte Aufgaben zur Brandbekämpfung zu übernehmen. Als Evakuierungshelfer/in bestehen Ihre Aufgaben darin, Rettungs- und Evakuierungsaufgaben zu übernehmen. Besonders bei Veranstaltungen und Festivals kommt dem/der Evakuierungshelfer/in eine bedeutende Rolle zu. Die entsprechende Gefährdungsbeurteilung legt fest, wie viele ausgebildete Brandschutz- und Evakuierungshelfer für das jeweilige Unternehmen nötig sind.

Ziel des Lehrganges ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Brandschutz. Es werden Ihnen nicht nur die Bedeutung und die rechtlichen Grundlagen des Brandschutzes vermittelt, sondern auch das Wissen das nötig ist, um Flucht- und Rettungspläne zu erstellen, Evakuierungen und Sammelstellen zu planen. Der Umgang mit den verschiedensten Löschmitteln wird in praktischen Übungen gefestigt und gibt Ihnen die Sicherheit im Ernstfall einen kühlen Kopf zu bewahren und somit Leben zu retten.

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WICHTIGER HINWEIS

Gemäß ASR A2.2 ist die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer alle drei bis fünf Jahre und immer dann, wenn betriebliche Änderungen erfolgen, zu wiederholen. Dazu zählen zum Beispiel die Änderung der Brandschutzordnung, Brandereignisse im Betrieb, Umstrukturierung und Fluktuation der Mitarbeiter oder neue Produktionsverfahren mit veränderter Brandgefährdung.

Eine Einweisung in das zu betreuende Gebäude ist zwingend noch durch den Brandschutzbeauftragten durchzuführen.

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INHALTE DES LEHRGANGS zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2.

In dieser Maßnahme erwerben Sie die nötigen Kenntnisse zur Brandverhütung, sowie zu Sofortmaßnahmen im Brandfall gemäß ASR A2.2, die Aufgaben die als Brandwache zu erfüllen sind.

Es werden ebenfalls alle Kenntnisse zu organisatorischen und koordinierenden Aufgaben als Evakuierungshelfer vermittelt, damit Sie in der Lage sind eine sichere Räumung eines Gebäudes und die Evakuierung übernehmen zu können.

Als Arbeitgeber kommen Sie mit dieser Maßnahme Ihrer Unterweisungspflicht gemäß ASR A2.2 nach.

SCHWERPUNKTE

Brandschutzhelfer/in

Evakuierungshelfer/in

DAUER DES LEHRGANGS

Voraussetzungen:

Teilnahme:

Die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer können Mitarbeiter absolvieren, die als Brandschutzhelfer für den Brandschutz in ihrem Unternehmen tätig werden sollen. Beschäftigte von Baustellen, die Arbeiten mit Brandgefährdung ausüben, Hausmeister und haustechnisches Personal sowie Sicherheitsfachkräfte und –beauftragte können mit diesem Seminar ebenfalls ihre Kenntnisse auffrischen und vertiefen.

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