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DGUV-Unterweisungen für Sicherheitsmitarbeiter

WAS VERSTEHT MAN UNTER DGUV-Unterweisungen für Sicherheitsmitarbeiter?

Der Verband “Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung” (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Mitglieder dieses Vereins sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen und die kommunalen Unfallversicherungsträger. Die BGV wurde 2014 als DGUV mit den DGUV Vorschriften 1 – 84 zusammengefasst, darin wurden die Grundsätze der Prävention, der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen, der Gestaltung von Arbeitsplätzen und der Tätigkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten geregelt. Unerlässlich für die Erfüllung der in den DGUV Vorschriften geregelten Pflichten, ist die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens(gesetzlich gefordert durch § 5 ArbSchG und § 3 DGUV Vorschrift 1 ehem. BGV A1). Diese ist die Grundlage für die Planung, Anpassung und Durchführung der Unterweisungen für die Versicherten. Natürlich besteht auch hier, wie bei jeder gesetzlich vorgeschriebener Unterweisung, die Dokumentationspflicht über die erfolgten Unterweisungen.

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„Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind.“( Auszug aus der DGUV Vorschrift 1)

Daraus ergeben sich für den Unternehmer unter anderem die Pflicht entsprechend   § 10 Arbeitsschutzgesetz die Maßnahmen zu planen, zu treffen und zu überwachen, die insbesondere für den Fall des Entstehens von Bränden, von Explosionen, des unkontrollierten Austretens von Stoffen und von sonstigen gefährlichen Störungen des Betriebsablaufs geboten sind.

Laut § 4 der DGUV Vorschrift 1 muss vor der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit im Betrieb, eine Erstunterweisung erfolgen. Diese ist anschließend mindestens einmal jährlich zu wiederholen. Je nach Branche betragen die Intervalle sogar nur 6 Monate.

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DGUV-Unterweisungen für Sicherheitsmitarbeiter der DSAP GmbH

Im Bereich der Sicherheitswirtschaft haben wir die wichtigsten Unterweisungen als E-Learning-Maßnahme vorgesehen. Diese Maßnahmen sind in der Vorbereitung und werden wie folgend aufgeteilt:

Die angebotenen DGUV Unterweisungen für Sicherheitsmitarbeiter, erfüllen nur die allgemeine Unterweisungspflichten. Die Einweisungen auf die im Dienst anzutretenden Positionen und die Gefahren und Pflichten auf diesen Positionen(siehe § 4 der DGUV Vorschrift 1), müssen auf Grund der Besonderheiten vor Ort durchgeführt werden, um die Unterweisungspflicht im Ganzen zu erfüllen. Die Unterweisung auf die einzelne Position im Sicherheitsdienst hat in jeder Schicht zu erfolgen, da es auf den einzelnen Positionen zu unterschiedlicher Tageszeit auch unterschiedliche Gefährdungen gibt. Bestes Beispiel sind Löcher im Boden auf einer Baustelle, welche bei der Tagschicht gut sichtbar sind, jedoch in der Nachtschicht ohne Taschenlampe übersehen werden können und somit ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen. Oder z.B. welche PSA (Persönliche Schutzausrüstungen) im Dienst auf Position verwendet werden müssen.

Welche gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen können nicht mittels E-Learning durchgeführt werden?

Sobald es sich um Unterweisungen gemäß der Gefahrstoffverordnung handelt, fordert diese eindeutig ein mündliches Unterweisen auf Basis der Betriebsanweisungen. Auch die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung durch den Betriebsarzt soll mündlich erfolgen. Sobald es um Gefahrstoffe geht, darf die Unterweisung somit nicht an eine Software delegiert werden.

Gerne stehen wir Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Unterweisungspflicht als Unternehmer diesbezüglich unterstützend und beratend bei allen Fragen zur Seite

Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an, denn bedenken Sie immer:

Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz ist IMMER Chefsache und ein großer Schritt zur Erfüllung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.