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FÖRDERMÖGLICHKEITEN

Die wenigsten Menschen beschäftigen sich aktiv mit Ihrer eigenen Zukunft und Karriere. Einerseits da keine oder wenige Kenntnisse bezüglich der Fördermöglichkeiten und Finanzierungen vorhanden sind. Andererseits sieht man keinen Handlungsbedarf, da man im Alltag gefangen ist und oftmals keine Zeit hat (z.B. Familie, Freunde und Hobbys beanspruchen die Freizeit) sich gezielt Gedanken über die Zukunft zu machen.

Diese Überlegungen sind jedoch sinnvoll investierte Zeit. Es reicht schließlich, sich einmal intensiv mit einem kompetenten Berater zu informieren und die möglichen Optionen für die persönliche Fort- / Weiterbildung zu eruieren und gemeinsam einen auf Ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten abgestimmten Karriereplan zu erstellen.

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Natürlich ist die Teilnahme an einer Fortbildung auch immer eine Zeit- und Kostenfrage, die nicht jeder für sich fundiert beantworten kann. Dies liegt nicht an der Unfähigkeit der einzelnen diese Entscheidung zu treffen, sondern eher an der fehlenden Kenntnis über Förderprogramme und Fördermöglichkeiten.

Fördermöglichkeiten FÜR ARBEITSsUCHENDE UND ARBEITSLOSE

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BILDUNGSGUTSCHEIN

Zielgruppe:

Es gibt Fördermöglichkeiten für angestellte, arbeitssuchende und arbeitslose Personen.

Voraussetzungen:

Der Bildungsgutschein garantiert eine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit. Einen Bildungsgutschein können sowohl arbeitslose wie auch berufstätige Menschen erhalten.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie

  • dadurch Ihre Arbeitslosigkeit beenden können,
  • als berufstätige Person die drohende Arbeitslosigkeit vermeiden oder
  • Ihren Berufsabschluss nachholen

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufliche Weiterbildungen und Umschulungen (Maßnahmen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf). Folgende Kosten können übernommen werden:

  • Lehrgangskosten
  • Ausgaben für Lehrbücher und -material
  • Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten
  • Auswärtige Unterbringungskosten
  • Auswärtige Verpflegungskosten
  • Kinderbetreuungskosten

Weiterführende Links:

Hier geht es zum Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit „Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“

Hier geht es zum Themenheft der Bundesagentur für Arbeit „durchstarten – Weiter durch Bildung“

AKTIVIERUNGS- UND VERMITTLUNGSGUTSCHEIN (AVGS)

Zielgruppe:

Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende oder Arbeitnehmer.

Voraussetzungen:

Zur Beantragung suchen Sie einfach Ihre regionale Agentur für Arbeit oder JobCenter auf und lassen Sie sich dort im Detail und zu Ihrer beruflichen Situation beraten. Falls Sie alle Voraussetzungen für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erfüllt haben, bekommen Sie eine individuelle Version des Gutscheins ausgestellt. Dieser übernimmt die Kosten für eine private Arbeitsvermittlung, ein professionelles Jobcoaching oder eine betriebliche Trainingsmaßnahme.

Beschreibung:

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gewährt finanzielle Unterstützung für die Wiedereingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch die Agentur für Arbeit oder das JobCenter. Der AVGS wird je nach Bedarf und Erfüllung bestimmter Kriterien ausgestellt und ist in drei Versionen verfügbar.

Die drei Versionen werden wie folgt erstellt und ausgegeben:

AVGS-MPAV = Vermittlung 

– Maßnahme bei einem Träger für private Arbeitsvermittlung

– Ausgabe zur Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch eine private Arbeitsvermittlung

AVGS-MAG  = Probearbeit 

– Maßnahme bei einem Arbeitgeber

– Ausgabe zur Teilhabe an betrieblichen Trainingsmaßnahmen im Ausmaß von 6 bis 8 Wochen.

AVGS-MAT  = Fortbildung 

– Maßnahme bei einem Bildungsträger

– Ausgabe zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wie zum Beispiel durch Bewerbungstraining, Bewerbungscoaching, Orientierung und Erprobung uvm.

-Ausgabe zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen wie zum Beispiel durch Sprachkurs oder Führerschein

-Ausgabe zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit wie zum Beispiel Erstberatung oder Erstellung eines Konzeptes mit der IHK

Fördermöglichkeiten für ARBEITNEHMER/-INNEN

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WeGebAU-FÖRDERUNG

Voraussetzungen:

Wenn Sie für die WeGebAU Förderung geeignet sind, stellt die Agentur für Arbeit noch einige Bedingungen an die Art der Weiterbildung. Es gibt einige Voraussetzungen, die im Vorfeld der Fortbildung erfüllt sein müssen, damit die WeGebAU Förderung in Kraft tritt. Dazu gehören:

  • Durch die Weiterbildung werden Ihre Kompetenzen im Unternehmen und für den allgemeinen Arbeitsmarkt erhöht.
  • Der Anbieter der Weiterbildung und die Fortbildungsmaßnahme sind für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
  • Die Fortbildung findet während der normalen Arbeitszeit statt.
  • Sie werden während der Teilnahme an der Weiterbildung vom Arbeitgeber von Ihren Aufgaben freigestellt.

Zielgruppe:

Die WeGebAU Förderung ist eine Initiative der Bundesagentur für Arbeit, die zur Weiterbildung von Geringqualifizierten und älteren Arbeitnehmern dient – dies wird bereits auch aus dem Namen deutlich, denn WeGebAU steht für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen.

Für die WeGebAU Förderung geeignet sind folgende Gruppen:

  1. Geringqualifizierte Arbeitnehmer
  • Arbeitnehmer ohne anerkannten Berufsabschluss oder abgeschlossenes Studium.
  • Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, wenn sie mindestes vier Jahre eine an- oder ungelernte Tätigkeit ausüben.
  1. Ältere Arbeitnehmer
  • Arbeitnehmer, die das 45. Lebensjahr vollendet haben.
  • Kommt nur bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern in Frage (kleine und mittelständische Unternehmen – KMU).
  1. Arbeitnehmer unter 45 Jahre
  • in Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten
  • bei Übernahme von mind. 50 % der Kosten durch den Arbeitgeber
  • Weiterbildungsmaßnahme muss vor dem 31.12.2023 beginnen

BILDUNGSSCHECK

Zielgruppe:

Förderberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder Arbeitsort in Bayern und mit einem Brutto-Jahreseinkommen über 20.000 Euro.

Voraussetzungen:

  • eine Beratung durch eine Weiterbildungsinitiatorin bzw. einen -initiator mit einer Empfehlung für geeignete Kurse.
  • Die Weiterbildung muss mindestens acht Stunden dauern und sich mit einem Thema aus dem Bereich der Digitalisierung befassen. Nicht gefördert werden Anfängerkurse, z.B. zur PC-Bedienung.

Wie wird gefördert?

Der Bayerische Bildungsscheck ist ein Pauschalzuschuss in Höhe von 500 Euro für die individuelle berufliche Weiterbildung im Bereich Digitalisierung. Das Programm wird vom Europäischen Sozialfonds(ESF) und vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert

Förderfähige Themen:

  • Digitale Instrumente der Information und Kommunikation (z.B. Daten- und IT-Sicherheit, digitale Kommunikation nach innen und außen, Einsatz von Social Media)
  • Digitale Helfer für die Arbeit (z.B. Umgang mit IT-Systemen für Prozesse und Planung, Wearables, Roboter und Künstliche Intelligenz)
  • Entwicklung neuer digitaler Dienstleistungen und Prozesse (z.B. E-Commerce, Online-Beratung, digitale Waren- und Logistikprozesse, Change-Management)
  • Arbeit 4.0 in Zeiten der Digitalisierung (z.B. Flexibilisierung der Arbeit, Maschinelles Lernen, Arbeitsschutz und Führungskultur)
  • Neue Anforderungen durch die Digitalisierung (z.B. Neue Unternehmenskommunikation, Umgang mit Cybermobbing und Fake News, Gamification, Internet der Dinge, Industrie 4.0)

Fördermöglichkeiten FÜR SOLDATINNEN/-EN

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BERUFSFÖRDERUNGSDIENST DER BUNDESWEHR

Zielgruppe:

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) soll Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit (SaZ) und freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) auf ein Ausscheiden aus dem aktiven Dienst vorbereiten und ihnen durch eine berufliche und schulische Bildung beziehungsweise Weiterbildung die Chance zu beruflichem und sozialen Aufstieg ermöglichen. Dieser Anspruch liegt im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) begründet und bietet ein breites Angebot, das sich nach der Dauer der Dienstzeitverpflichtung richtet und systematisch aufeinander aufbaut. Neben aktiven Bundeswehrsoldaten haben auch ehemalige Soldaten auf Zeit Anspruch auf eine qualifizierte Beratung.

Geförderte berufliche Eingliederungsmaßnahmen:

Beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr wird ein besonderes Augenmerk auf Eingliederungs-Maßnahmen ins Berufsleben gelegt. So soll im Anschluss an das Dienstverhältnis die Arbeitsaufnahme erleichtert werden. Berufsvorbereitungsmaßnahmen stehen den Förderungsberechtigten bis zum Ablauf von sechs Jahren nach Dienstzeitende.

Zu den Maßnahmen gehören etwa berufliche Orientierungsveranstaltungen oder Bewerbungstrainingsprogramme. Die berufliche Weiterbildung ermöglicht es darüber hinaus fachberufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen in Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen sowie in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen zu absolvieren.

Beratung und Betreuung:

Bei Gesprächen erörtert der BFD gemeinsam mit dem Soldaten Chancen und Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Der BFD erläutert dazu die Möglichkeiten der Berufsförderung und zeigt Wege zum Erreichen des Berufszieles auf. Dabei werden Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit, die für das Berufsziel zu erfüllenden Voraussetzungen, aber auch die Situation auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt.

Wenn Sie sich diese Gedanken über Ihre berufliche und private Zukunft machen wollen, kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin.

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