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VORBEREITUNG AUF DIE WAFFENSACHKUNDE NACH § 7 WAFFG FÜR Berufswaffenträger MIT ANSCHLIESSENDER PRÜFUNG

WER MUSS DEN NACHWEIS ÜBER DIE WAFFENSACHKUNDE ERBRINGEN?

Den Nachweis der Waffensachkundeprüfung muss jeder erbringen, der Leistungen erbringt im Bereich:

Nach Absolvierung des Lehrgangs gemäß § 7 WaffG und bestandener Prüfung, ist die Befähigung zum Tragen von Kurzwaffen im Rahmen der Ausübung der Sicherheitsdienstleistung gegeben. Der Teilnehmer und somit späterer Berufswaffenträger, kennt die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der Schusswaffe und auch die rechtlichen Grundlagen.

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Wegen des direkten Bürgerkontakts hält der Gesetzgeber eine besonders qualifizierte Durchführung dieser Wachaufgaben für besonders wichtig.

Deshalb müssen Berufswaffenträger, die mit diesen wichtigen Tätigkeiten betraut sind, Grundlagen und Grenzen der ihnen
zustehenden Rechte kennen und auch über Techniken und Maßnahmen zur vorbeugenden Konfliktbewältigung informiert sein. Der Unternehmer darf also kein Personal ohne Waffensachkundeprüfung in den genannten Bereichen einsetzen.

Natürlich ist der Waffensachkundenachweis auch für Sportschützen, Waffensammler und Bootsführern relevant, um eine Waffenbesitzkarte oder den Waffenschein zu erhalten.

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INHALTE DES LEHRGANGS FÜR Berufswaffenträger

Den Teilnehmern werden die notwendigen, rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung vermittelt, was den Teilnehmern eine eigenverantwortliche Wahrnehmung aller Wach- und Sicherungsaufgaben ermöglicht.


Sie erhalten somit auch das Wissen zum Bestehen der Waffensachkundeprüfung, die für eine Ausübung der Tätigkeit in den genannten Bereichen erforderlich ist.


In unserem Vorbereitungsseminar zur Waffensachkunde gem. §7 WaffG werden die Teilnehmer durch unsere erfahrenen
Dozenten auf die Prüfung in Theorie und Praxis vorbereitet.

SCHWERPUNKTE

DAUER DES LEHRGANGS FÜR Berufswaffenträger

Teilnahme:

Das Angebot dieser beruflichen Fortbildungsmaßnahme richtet sich an Arbeitskräfte im Sicherheitsgewerbe, die bei bestimmten Tätigkeiten eine Schusswaffe führen (Geld-, Wert- und Sicherheitstransport, Personenschutz, Bewachung von militärischen Anlagen, Liegenschaften etc.), oder beispielhaft im Veranstaltungsschutz, diesbezüglich grundlegende Kenntnisse oder eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis benötigen.

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