Ersthelfer für die Erste Hilfe, in Ihrem Betrieb auszubilden und zu beschäftigen ist gesetzlich vorgeschrieben. Schon in Betrieben mit nur zwei Mitarbeitern muss es gem. Anhang 1 des DGUV Grundsatzes 3044-001 einen ausgebildeten Ersthelfer für die Erste Hilfe geben, in größeren Firmen entsprechend mehr.
Die Mindestanzahl von Betriebsersthelfern ist gem. Anhang 1 des DGUV Grundsatzes 3044-001 geregelt:
In Deutschlands Betrieben ereignen sich pro Minute durchschnittlich 2 Arbeitsunfälle. Aber es sind nicht nur Unfälle, bei denen Sie Ersthelfer benötigen. Auch plötzliche Notfälle wie Kreislauferkrankungen, Zuckerschock oder Herzinfarkt erfordern schnelle Hilfe. Der Betriebshelfer muss seine Kenntnisse alle 2 Jahre auffrischen, um weiterhin als Betriebshelfer benannt werden zu können.
Mit der Entsendung Ihrer Mitarbeiter zu dieser Schulung kommen Sie als Unternehmer Ihrer Unterweisungspflicht nach.
Ziel des Lehrganges ist eine qualifizierte Ausbildung in der Ersten Hilfe. Sie erhalten einfache und praktische Hinweise, wie man Menschen in Notsituationen helfen kann. Wichtig nicht nur im Bereich der Arbeitswelt, sondern auch im Bereich Familie und Freizeit. Dieser Lehrgang eignet sich für alle Betriebsersthelfer als Grundausbildung und muss in dieser Funktion alle 2 Jahre wiederholt werden.
*Lehrgangskosten werden mit Ihrer VBG verrechnet. Bei Teilnehmern, die nicht mit der VBG abgerechnet werden können, fällt eine Kursgebühr von 55,-€ an. Diese Gebühr ist vor Kursbeginn zu entrichten.
Alle Interessenten, die für mehr Sicherheit im Betrieb oder im Privatleben beitragen möchten. (Führerscheinanfänger, Sicherheitsmitarbeiter, Trainer/Lehrer, etc.)