Erste Hilfe:
AUS- UND FORTBILDUNG ZUM
ERSTHELFER/-IN GEM. ANHANG 1
DES DGUV GRUNDSATZES 3044-001
WER MUSS DEN Erste Hilfe NACHWEIS ERBRINGEN?
Ersthelfer für die Erste Hilfe, in Ihrem Betrieb auszubilden und zu beschäftigen ist gesetzlich vorgeschrieben. Schon in Betrieben mit nur zwei Mitarbeitern muss es gem. Anhang 1 des DGUV Grundsatzes 3044-001 einen ausgebildeten Ersthelfer für die Erste Hilfe geben, in größeren Firmen entsprechend mehr.
Die Mindestanzahl von Betriebsersthelfern ist gem. Anhang 1 des DGUV Grundsatzes 3044-001 geregelt:
- Betriebe mit bis zu 20 Versicherten benötigen mindestens 1 Ersthelfer
- Bei mehr als 20 Versicherten in Verwaltung und Handel 5% der Gesamtzahl der Versicherten
- Sonstige Betriebe 10% der Gesamtzahl der Versicherten
In Deutschlands Betrieben ereignen sich pro Minute durchschnittlich 2 Arbeitsunfälle. Aber es sind nicht nur Unfälle, bei denen Sie Ersthelfer benötigen. Auch plötzliche Notfälle wie Kreislauferkrankungen, Zuckerschock oder Herzinfarkt erfordern schnelle Hilfe. Der Betriebshelfer muss seine Kenntnisse alle 2 Jahre auffrischen, um weiterhin als Betriebshelfer benannt werden zu können.
Mit der Entsendung Ihrer Mitarbeiter zu dieser Schulung kommen Sie als Unternehmer Ihrer Unterweisungspflicht nach.
INHALTE DES LEHRGANGS:
Ziel des Lehrganges ist eine qualifizierte Ausbildung in der Ersten Hilfe. Sie erhalten einfache und praktische Hinweise, wie man Menschen in Notsituationen helfen kann. Wichtig nicht nur im Bereich der Arbeitswelt, sondern auch im Bereich Familie und Freizeit. Dieser Lehrgang eignet sich für alle Betriebsersthelfer als Grundausbildung und muss in dieser Funktion alle 2 Jahre wiederholt werden.
Erste Hilfe SCHWERPUNKTE
- Eigenschutz und Absichern von Unfällen
- Helfen bei Unfällen
- Wundversorgung
- Umgang mit Gelenkverletzungen
- Knochenbrüche
- Verbrennungen
- Hitze-/Kälteschäden
- Verätzungen
- Vergiftungen
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
DAUER DES Erste Hilfe LEHRGANGS
- Seminarzeiten:
- Modul
- Teilnehmerzahl:
- Praktikum:
- Lehrgangskosten:
- Finanzierung:
- Starttermine:
- Prüfungsgebühr:
- Vollzeit / 1 Tag (9UE)
- Mo – So / 9.00 – 16.30 Uhr
- Max. 20
- Auf Anfrage
- Auf Anfrage*
- Auf Anfrage
- Auf Anfrage
- Keine gesonderte Gebühr
*Lehrgangskosten werden mit Ihrer VBG verrechnet. Bei Teilnehmern, die nicht mit der VBG abgerechnet werden können, fällt eine Kursgebühr von 55,-€ an. Diese Gebühr ist vor Kursbeginn zu entrichten.
Voraussetzungen:
- Persönliche Eignung
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Physische und psychische Belastbarkeit in Stresssituationen
- Gute Kommunikationsfähigkeit
Für wen eignet sich der Lehrgang?
Alle Interessenten, die für mehr Sicherheit im Betrieb oder im Privatleben beitragen möchten. (Führerscheinanfänger, Sicherheitsmitarbeiter, Trainer/Lehrer, etc.)