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Bedienerschulung zum Fachausweis für Anschläger von Lasten im Hebezeugbetrieb

Täglich passieren Unfälle auf Baustellen durch unsachgemäß angeschlagene Lasten, die herabstürzen. Hohe Materialschäden und Personenschäden sind die Folge. In den meisten Fällen sind dies vermeidbare Unfälle, da das zu hebende Material nicht professionell für den Kranhub vorbereitet wird. Der Mann an der Last, der Anschläger, bildet zusammen mit dem Kranführer ein Team, das den Lastentransport mit Kranen durchführt. Das Verhalten des Anschlägers ist bedeutungsvoll für den sicheren Transport von Lasten. Teil seiner Verantwortung ist die Last in geeigneter Weise anzuschlagen und den Transport bis zum ordnungsgemäßen Absetzen zu überwachen. Neben der richtigen Wahl des Anschlagmittels und deren richtiger Verwendung, kommt es hierbei auf eine gute und sichere Verständigung mit dem Kranführer an. Dem Anschläger kommt auf Baustellen oder in Produktionsstätten eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit zu. Der Kranführer muss sich meist blind auf den Anschläger und seine Einweisung per Funk oder Handzeichen verlassen.

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„Gesundheitsschutz ist Chefsache!“

Entsprechende Handzeichen werden daher auch in der Schulung trainiert und geprüft. Trotzdem werden oft unqualifizierte Laien mit dieser Aufgabe betraut, wodurch viele vermeidbare Unfälle entstehen. Ein Unternehmer, der Anschläger von Lasten im Hebezeugbetrieb einsetzt, muss über Mitarbeiter verfügen, die in Theorie und Praxis erfolgreich und fachunterwiesen worden sind. Nur wenn dies gewährleistet ist, kann er sich sicher sein, dass er seiner Sorgfaltspflicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

In Bearbeitungsbetrieben werden zunehmend flurgesteuerte und funkferngesteuerte Krane eingesetzt, sodass der Anschläger gleichzeitig den Kran bedient. Er ist allein für beide Funktionen verantwortlich. Die Gefahr liegt darin, dass Produktions- und Reparaturpersonal sowohl den Kran bedient als auch anschlägt und damit eine völlig ungewohnte Tätigkeit ausübt. Die Leichtigkeit, mit der der Kran oder das Hebezeug die Last anhebt, täuscht über die Gefahrensituation hinweg. In unserer international anerkannten Anschlägerschulung werden Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Anschlagen von Lasten durch unsere zertifizierten Ausbilder vermittelt und geprüft. Somit werden gesundheitliche Risiken als auch unternehmerische Haftungsrisiken reduziert. Eine gute Ausbildung ist die beste Grundlage, um sicher und effizient die übertragenen Aufgaben zu bewältigen und das Vertrauen und den sicheren Umgang mit dem Arbeitsgerät zu stärken. Ziel der Bedienerschulung ist die Vermeidung von Unfällen und größtmögliche Sicherheit, sowie die optimale Versorgung Ihrer Mitarbeiter mit allgemeinen und bauformenspezifischen Sicherheitshinweisen.

Bedieneschulung Anschläger 3
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Die Berufsgenossenschaft fordert einen Fachausweis für Anschläger von Lasten im Hebezeugbetrieb, um diese Tätigkeit als Anschläger ausüben zu dürfen. Diese Schulung dient als Nachweis darüber, dass eine qualifizierte Unterweisung für Anschläger erfolgt ist. Die Anschlägerschulung erfolgt auf Grundlage von insbesondere ArbSchG, BetrSichV Anhang 1 Nr. 2.5, DGUV V 1 § 15, V 52 § 30 Abs. 10, V 54 § 28, V 68 § 27, DGUV G 309-003, DGUV I 209-013, DGUV R 109-005 + 109-006 + 100-5 Kap. 2.8 und 2.12. Unternehmer dürfen nur Personen das Anschlagen von Lasten überlassen, welche den Fachausweis für Anschläger von Lasten im Hebezeugbetrieb besitzen.

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

Rechtliche Grundlagen

Physikalische Grundbegriffe

Bedieneschulung Anschläger 2

Physikalische Grundbegriffe

ZIELGRUPPEN

Bediener von Kranen und interessierte, sowie Quereinsteiger und Arbeitsuchende.

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Bedieneschulung Anschläger 1

IHRE MITARBEITER ERHALTEN:

nach einem ausführlichen Test, den schriftlichen Befähigungsnachweis und ein Zertifikat. Damit der Befähigungsnachweis seine Gültigkeit nicht verliert, bedarf es einer jährlichen Unterweisung gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 12 Betriebssicherheitsverordnung.

* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie auf Männer.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME:

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