Flurförderzeuge ermöglichen ein bequemes, schnelles, effizientes und sicheres innerbetriebliches transportieren von Lasten, Maschinen und Produktionsmaterialien. Mit dem Einsatz von Flurförderzeugen sind zahlreiche Risiken für die Gesundheit und das Leben des Bedieners und den sich im Arbeitsumfeld aufhaltender Personen, sowie materiellen Risiken verbunden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zählte im Jahr 2019 über 228.000 Unfälle auf Transportwegen im Betrieb oder in deren Umfeld. Rund 89.000 Unfälle davon erfolgten dabei beim Lagern oder Be- und Entladen. Im Jahr 2020 kam es erneut zu über 30.000 Unfällen mit Flurfördermitteln. In unserer international anerkannten Bedienerschulung werden Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Betrieb von Flurförderzeugen durch unsere zertifizierten Ausbilder vermittelt und geprüft. Somit werden gesundheitliche Risiken als auch unternehmerische Haftungsrisiken reduziert. Eine gute Ausbildung ist die beste Grundlage, um sicher und effizient die übertragenen Aufgaben zu bewältigen und das Vertrauen und den sicheren Umgang mit dem Arbeitsgerät zu stärken. Ziel der Bedienerschulung ist die Vermeidung von Unfällen und größtmögliche Sicherheit, sowie die optimale Versorgung Ihrer Mitarbeiter mit allgemeinen und bauformenspezifischen Sicherheitshinweisen.
Zum Führen und Bedienen von Flurförderzeugen ist eine fachliche Ausbildung der Versicherten (Beschäftigten) entsprechend der Forderung aus den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) durchzuführen. Diese Bedienerschulung dient als Nachweis darüber, dass eine qualifizierte Unterweisung für Flurförderzeuge erfolgt ist. Die Bedienerschulung erfolgt auf Grundlage DGUV V 68, DGUV G 350-001 – G 25 + ggf. G 41 und DGUV G 308-001, des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), STVO, STVZO, VDI-Richtlinien, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Unfallverhütungsvorschriften (UVV), der DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention“ und den „Technische Regeln für Betriebssicherheit“ (TRBS). Egal, ob Flurförderzeuge ausgeliehen oder eigene eingesetzt werden: Unternehmer dürfen Flurförderzeuge nur Personen überlassen, welche den Befähigungsnachweis nach DGUV V 68, DGUV G 350-001 und DGUV G 308-008 besitzen.
Bediener von Flurförderzeugen und interessierte, sowie Quereinsteiger und Arbeitsuchende.
nach den erfolgreich bestandenen Prüfungen den von der Berufsgenossenschaft anerkannten Fahrausweis für Flurförderzeuge und ein persönliches Zertifikat für die Gesamtausbildung. Damit der Befähigungsnachweis seine Gültigkeit nicht verliert, bedarf es einer jährlichen Unterweisung gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 12 Betriebssicherheitsverordnung.
* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie auf Männer.