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Bedienerschulung zum Befähigungsnachweis für Krane

Krane ermöglichen ein bequemes, schnelles, effizientes und sicheres innerbetriebliches transportieren von Lasten, Maschinen und Produktionsmaterialien. Mit dem Einsatz von Kranen sind zahlreiche Risiken für die Gesundheit und das Leben des Bedieners und den sich im Arbeitsumfeld aufhaltender Personen, sowie materiellen Risiken verbunden. In unserer international anerkannten Bedienerschulung werden Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Betrieb von Kranen durch unsere zertifizierten Ausbilder vermittelt und geprüft. Somit werden gesundheitliche Risiken als auch unternehmerische Haftungsrisiken reduziert. Eine gute Ausbildung ist die beste Grundlage, um sicher und effizient die übertragenen Aufgaben zu bewältigen und das Vertrauen und den sicheren Umgang mit dem Arbeitsgerät zu stärken. Aber auch die Transportaufgaben selbst erfordern sicheres Können. Beim feinfühligen Anheben und Absetzen der Ladung, wenn eine Pendelbewegung aufgefangen werden muss oder auch beim korrekten Anschlagen der Ladung am Kranhaken bis hin zur Kommunikation mit dem Anschläger/Einweiser. Ziel der Bedienerschulung ist die Vermeidung von Unfällen und größtmögliche Sicherheit, sowie die optimale Versorgung Ihrer Mitarbeiter mit allgemeinen und bauformenspezifischen Sicherheitshinweisen.

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Zum Führen und Bedienen von Kranen ist eine fachliche Ausbildung der Versicherten (Beschäftigten) entsprechend der Forderung aus den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) durchzuführen. Diese Bedienerschulung dient als Nachweis darüber, dass eine qualifizierte Unterweisung für Krane erfolgt ist. Die Bedienerschulung erfolgt auf Grundlage DGUV V 52, DGUV G 350-001 – G25 + ggf. G 41 und DGUV G 309-003, des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), STVO, STVZO, VDI-Richtlinien, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Unfallverhütungsvorschriften (UVV), der DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention“ und den „Technische Regeln für Betriebssicherheit“ (TRBS). Egal, ob Krane ausgeliehen oder eigene eingesetzt werden: Unternehmer dürfen Krane nur Personen überlassen, welche den Befähigungsnachweis nach DGUV V 52, DGUV G 350-001 und DGUV G 309-003 besitzen.

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE THEORIE

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE pRAXIS

ZIELGRUPPEN

Bediener von Kranen und interessierte, sowie Quereinsteiger und Arbeitsuchende.

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IHRE MITARBEITER ERHALTEN:

nach den erfolgreich bestandenen Prüfungen den von der Berufsgenossenschaft anerkannten Fahrausweis für Krane und ein persönliches Zertifikat für die Gesamtausbildung. Damit der Befähigungsnachweis seine Gültigkeit nicht verliert, bedarf es einer jährlichen Unterweisung gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 12 Betriebssicherheitsverordnung.

* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie auf Männer.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME:

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