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Sachkundigenprüfung Erdbaumaschinen

Für einen Unternehmer sind Baumaschinen und -geräte ein wichtiger Bestandteil der Produktivität bei der Abwicklung von Bauvorhaben. Ein auf die Anforderungen des Bauvorhabens abgestimmter Einsatz von Maschinen und Geräten in Kombination mit präzisen Bauabläufen, optimaler Arbeitsvorbereitung und geschultem und unterwiesenem Personal sind die Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss eines Bauvorhabens und somit ein Garant für den Erfolg eines Unternehmens.

Durch die erforderliche Einsatzfähigkeit ist der Stellenwert der Baumaschinen sehr hoch bei der erfolgreichen Planung und Durchführung von Bauvorhaben. Moderne Technik ist den harten Einsatzbedingungen und den hohen Anforderungen der Anwender ausgesetzt. Selbst bei optimaler Bedienung kann dies die Lebensdauer und Leistungsfähigkeit einer Maschine negativ beeinträchtigen. Um Mängel, Verschleiß und Beschädigungen vorzubeugen oder sie rechtzeitig zu erkennen, ist eine regelmäßige und vorrausschauende Instandhaltung des Maschinen- und Geräteparks unerlässlich.

Neben der Sichtprüfung vor der Nutzung durch den Anwender ist ein weiteres wichtiges Element die vorgeschriebene regelmäßige Sicherheitsüberprüfung der Maschine, inklusive aller Anbauteile, durch eine befähigte Person im Sinne der DGUV, vielen bekannt als “Sachkundigenprüfung“ oder „UVV-Prüfung“. Alle Maschinen und Geräte, die gewerblich im Unternehmen genutzt werden, sind regelmäßig zu prüfen. Dies hat auf Grundlage zahlreicher Verordnungen, Vorschriften und der individuell erstellten Gefährdungsbeurteilung mindestens alle 12 Monate zu geschehen.

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Nach welchen Regeln hat die Sachkundigenprüfung zu geschehen?

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit
    • TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln“
    • TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“
  • DGUV Regel 100-500 2.12
  • DGUV Vorschrift 3
  • Unfallverhütungsvorschriften

Sowohl das Ergebnis als auch die Art und der Umfang der Prüfung ist zu dokumentieren und von der befähigten Person zu bestätigen.

Vor jedem Einsatz sind die Erdbaumaschinen auf Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Mängelfreiheit zu prüfen. Dazu gehören z. B. Sichtprüfungen auf offensichtliche Mängel, Funktionskontrolle der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen, Bedienungseinrichtungen und -elemente, Sauberkeit und Einstellung der Hilfsmittel (Spiegel, Kamera-Monitorsystem).

Weisen die Arbeitsmittel Mängel auf, dürfen sie nicht verwendet werden. Die betroffenen Maschinen dürfen erst nach Beseitigung der Mängel oder Funktionsstörungen wieder eingesetzt werden.

Welche Erdbaumaschinen gibt es?

  • Radlader
  • Teleskoplader
  • Raupe
  • Gabel- und Schaufellader
  • Planiermaschinen
  • Bagger
  • Muldenfahrzeug
  • Grabenfräse
  • Verdichter

Wie werden diese geprüft?

Die Prüfung von Baumaschinen umfasst folgende Arbeitsschritte:

  • Besichtigen: Sichtprüfung auf z. B. Beschädigung, Verschleiß
  • Erproben: Funktionsprüfung z. B. der Bremsen, Bedienungseinrichtungen

Werden Mängel festgestellt, die die Betriebssicherheit der Erdbaumaschine gefährden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die schadhaften Baumaschinen der weiteren Benutzung entzogen werden. Die betroffenen Maschinen dürfen erst nach Beseitigung der Mängel oder Funktionsstörungen wieder eingesetzt werden.

Schützen Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und stehen Sie rechtlich auf der richtigen Seite.

Wir unterstützen Sie gerne bei dieser wichtigen Aufgabe und sind ein kompetenter und zuverlässiger Partner, der zur Sicherheit in Ihrem Unternehmen beiträgt. Neben der UVV-Prüfung von Erdbaumaschinen führen wir auch noch weitere UVV-Prüfungen im Auftrag unserer Kunden durch – darunter zum Beispiel die Prüfung von Kranen, Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeuge, Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz, Leitern und Tritte, Regale und die Prüfung von Bodengeräten und Einrichtungen in der Luftfahrt.