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Sachkundigenprüfung Kran

Das Betreiben eines Krans lässt in Punkto Sicherheit keinen Spielraum für Wenn und Aber. Deshalb stehen Krane und andere Hebezeuge unter besonders kritischer Beobachtung, was Standfestigkeit, Funktionalität und Sicherheit betrifft. Bedenkt man, abknickende Ausleger, oder kippende Krane oder, dass selbst relativ leichte Lasten beim Sturz aus dutzenden Metern Höhe, am Boden eine enorme Aufschlagskraft entwickeln können, ist es mehr als einleuchtend, welches Gefahrenpotential beim Umgang mit Hebezeugen vorherrscht. Diese Tatsachen rechtfertigen die Vorsicht von Versicherern und Behörden.

Das frühzeitige Erkennen und Beseitigen von Mängeln senkt das Unfallrisiko, ist ein existenzieller Arbeitsschutz für die Mitarbeiter und rettet somit Menschenleben. Sowohl die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), technische Regeln für Betriebssicherheit 1203, die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), als auch die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherer (DGUV V1 / V3 / V52 / V54, DGUV Grundsatz 309-001 / DGUV Regel 100-500 / DGUV Regel 113-015) fordern deshalb eine regelmäßige Funktions- und Sicherheitsprüfung.

So hat der Betreiber vor der erstmaligen Inbetriebnahme eines Kranes eine Abnahmeprüfung nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen, sofern diese nicht bereits herstellerseitig erfolgt ist. Demnach sind Krane in Abständen von maximal einem Jahr sowie nach prüfpflichtigen Änderungen (z. B. Umbau) zu prüfen. Nur so können verschlissene oder gar defekte Bauteile werden erkannt und ausgetauscht werden.

Fadenkreuz Akademie

Da jede Kette nur so stark ist wie Ihr schwächstes Glied, übernehmen wir natürlich auch die Prüfung aller Anschlag- und Lastaufnahmemittel inklusiv Ketten, Drahtseile, Hebebänder, Rundschlingen, Anschlagpunkte, Schäkel und Hacken.

Es ist nicht leicht bei dieser Menge an Auflagen und Vorschriften nicht die Übersicht oder gar die Betriebszulassung zu verlieren. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer Prüfpflicht, Dokumentationspflicht und der Wahrung Ihrer Prüffristen. Unser umfassender Prüfservice bildet eine solide Basis für Ihre Rechtskonformität und Ihren Versicherungsschutz. Im Falle eines Unfalls tragen wir somit bei, Sie vor der persönlichen Haftung zu bewahren.

WER DARF KRANANLAGEN PRÜFEN?

Die Kranprüfung darf nur von einer sachkundigen bzw. zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden. Diese Person muss in der Krankunde ausgebildet sein und entsprechende Kranfachkenntnisse besitzen.

Dazu gehören:

  • Vorschriften/Regeln der DGUV
  • DIN-Normen
  • VDE-Bestimmungen
  • Technische Regelungen der EU zum arbeitssicheren Zustand von Krananlagen
  • Landesspezifische Vorschriften zum Arbeitsschutz

Krantypen Prüfung:

  • Ladekrane
  • Mobilkrane
  • Brückenkrane
  • Hallenkrane
  • Wandschwenkkrane
  • Säulenschwenkkrane
  • Portalkrane
  • Hängekrane
  • Ein- und Zweiträgerkrane
  • Mechanische Krane
  • Hydraulische Krane

ABLAUF DER KRANPRÜFUNG

Unser Sachverständiger prüft vor Ort die Krananlage und deren Komponenten auf körperliche Unversehrtheit und einwandfreie technische Funktion. Die Belastung des Hubwerkes, in Abhängigkeit von Traglast und Einsatzdauer, wird ermittelt. Zudem wird der Leistungsbereich geprüft, der in der Betriebsanleitung angegeben ist. Tragende Krankomponenten, wie Kranseile und Kranhaken werden auf Überlastung kontrolliert. Die Bremsfunktion des Hubwerkes wird mit einem Gegengewicht getestet. Ein umfangreiches Prüfprotokoll gibt detaillierten Aufschluss über die Verfassung und den Zustand der Krananlage.

Schützen Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und stehen Sie rechtlich auf der richtigen Seite.

Wir unterstützen Sie gerne bei dieser wichtigen Aufgabe und sind ein kompetenter und zuverlässiger Partner, der zur Sicherheit in Ihrem Unternehmen beiträgt. Neben der UVV-Prüfung von Kranen führen wir auch noch weitere UVV-Prüfungen im Auftrag unserer Kunden durch – darunter zum Beispiel die Prüfung von Erdbaumaschinen, Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeuge, Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz, Leitern und Tritte, Regale und die Prüfung von Bodengeräten und Einrichtungen in der Luftfahrt.