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Sachkundigenprüfung Leitern und Tritte

Wie eine Bohrmaschine oder ein Firmen-KFZ ist auch eine Leiter oder ein Tritt ein Betriebs- und/oder Arbeitsmittel, welches der Prüfpflicht gemäß Betriebssicherheitsverordnung unterliegt. Die konkreten Anforderungen an die Prüfung von Leitern und Tritten sind in Teil 2 der „Technische Regeln für die Betriebssicherheit 1203“ hinterlegt.

Nun Fragt sich der ein oder andere „Wie gefährlich kann denn der Umgang mit einer Leiter oder einem Tritt sein?“ Leider geschehen die meisten Unfälle in alltäglichen Situationen und die Gefahr durch Leitern und Tritten wird viel zu oft unterschätzt.

Fakt ist, dass bei 20 % der tödlichen Abstürze die Verunglückte Person nur in einer Höhe von ein bis zwei Metern stand. Denn auch aus dieser Höhe schlägt oft zuerst der Kopf auf und führt so meist zu schweren Verletzungen der Mitarbeiter. Natürlich ist dies furchtbar für die Betroffenen, aber auch für den Arbeitgeber, der für die Unversehrtheit seine Mitarbeiter verantwortlich ist.

So gut wie kein Gewerbe kommt ohne Leitern und Tritte aus. Nur durch die Einweisung der Mitarbeiter in den Umgang mit Leitern und Tritte gemäß Betriebsanweisung, der regelmäßigen Prüfung (mindestens alle 12 Monate) durch eine befähigte Person im Sinne der DGUV Information 208-016 und der Dokumentation dieser beiden Maßnahmen kommen Sie als Arbeitgeber Ihrer Verpflichtung zur Führsorge in vollem Umfang nach.

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Es gilt das gleiche wie bei Regalanlagen, kraftbetätigten Fenstern, Türen, Tore und Brandschutztüren. Befähigte Personen müssen diese Arbeitsmittel mit Gefahrenpotential gemäß DGUV regelmäßig auf Mängel Prüfen. Nur wenn Beschädigungen und Mängel (der Spreizgelenke, der Spreizscherung, der Holme, Füße und Sprossen) frühzeitig entdeckt werden, können Leitern und Tritte bedenkenlos jederzeit genutzt werden. Vor allem können Schraub-, Niet- und Schweißverbindungen nach längerer Benutzung Ermüdungs-erscheinungen aufweisen. Ebenso können Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen oder gar Komponenten / Bauteile fehlen.

Häufig vorkommende Leitern und Tritte sind:

  • Anlegeleitern
  • Rollleitern, an Regalen montiert
  • Stehleitern, können freistehen und haben oft eine Plattform
  • Mehrzweckleitern, meist als dreiteilige Schiebeleiter oder als Stehleiter genutzt
  • Tritte, die nicht so hoch wie Leitern sind und bis zu vier Stufen haben (Leitertritte, Treppentritte, Tritthocker und tonnenförmige Tritte [Elefantenfuß])

Wer darf Leitern und Tritte prüfen?

Die regelmäßige Leiterprüfung darf nur eine befähigte Person durchführen. Als Arbeitgeber können Sie externe Dienstleister mit der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV beauftragen.

Die Betriebssicherheitsverordnung § 2 Nr. 6 definiert den Begriff „befähigte Person“ folgendermaßen: Eine zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln hat.

Die DSAP GmbH führt diese Prüfung nach DGUV 208-016 herstellerunabhängig, fachgerecht und kompetent für Sie durch. Da UVV-Prüfungen in Intervallen durchzuführen sind, würden wir auch die Fristeneinhaltung für Sie im Auge behalten und auf Wunsch auch die Folgeprüfungen für Sie regelkonform durchführen. Sollten sicherheitsrelevante Beschädigungen oder Mängel festgestellt werden die jeweiligen Leitern / Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.

Wir prüfen für Sie folgende Leitern gemäß DGUV 208-016

Schützen Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und stehen Sie rechtlich auf der richtigen Seite.

Wir unterstützen Sie gerne bei dieser wichtigen Aufgabe und sind ein kompetenter und zuverlässiger Partner, der zur Sicherheit in Ihrem Unternehmen beiträgt. Neben der UVV-Prüfung von Leitern und Tritten führen wir auch noch weitere UVV-Prüfungen im Auftrag unserer Kunden durch – darunter zum Beispiel die Prüfung von Kranen, Erdbaumaschinen, Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeuge, Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz, Regale und die Prüfung von Bodengeräten und Einrichtungen in der Luftfahrt.

Bedenken Sie bitte:

Wer das Prüfen von Leitern und Tritten nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig durchführt, der handelt ordnungswidrig und macht sich im schlimmsten Fall strafbar.