Regalsysteme sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und müssen entsprechend auf der Grundlage einer Risikobewertung (§ 3 BetrSichV) bei einer Regalprüfung (gemäß §10 BetrSichV) überprüft werden.
Nach § 14 BetrSichV müssen die dort genannten Prüfungen von qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden (§ 2 Punkt 6 BetrSichV). Die Spezifikation ist in den Technischen Vorschriften für die Betriebssicherheit (TRBS) vorgeschrieben, – hier TRBS 1201 „Prüfung von zu überwachenden Arbeitsgeräten und -systemen“ durch qualifizierte Personen. Bei der Festlegung von Prüfzeiträumen muss der Betreiber die Anforderungen der DGUV 108-007 „Lagereinrichtungen und Geräte“ und der Norm DIN EN 15635 erfüllen.
Die DGUV 108-007 und DIN EN 15635 besagen ausdrücklich, dass Lagereinrichtungen nur zur sinn- und zweckmäßigen Verwendung bestimmt sind. Beim Anheben oder Absenken zusätzliche Kräfte anzuwenden ist nicht gestattet. Die Bediener tragen hier eine große Verantwortung bezüglich des Zustandes der Regale. Deshalb ist es gesetzlich geregelt, dass die Regale systematisch und regelmäßig überprüft und diese Prüfungen dokumentiert werden.
Der Prüfungsumfang umfasst die Beantwortung folgender Fragen:
Lose Schrauben, morsche Konstruktion, unsachgemäße Installation – defekte Regalgeräte sind äußerst gefährlich und können zu schweren Unfällen führen, Menschenleben gefährden und zu erheblichen Sachschäden führen. Wenn sich infolge eines Unfalls herausstellt, dass die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen nicht eingehalten wurden, geht auch der Versicherungsschutz verloren. Daher erfordern eine Reihe von Regeln regelmäßige und fachmännische Tests. Die europäische Norm DIN EN 15635 enthält wichtige Informationen zur statischen Sicherheit von Lagersystemen. Darüber hinaus verlangt der Standard eine Prüfung durch kompetente Personen im Abstand von mindestens 12 Monaten.
Welche Regale müssen geprüft werden?
Gemäß der DIN EN 15635 sind alle ortsfesten Regalsysteme aus Stahl, die gewerblich genutzt werden, prüfpflichtig. Dazu zählen:
Die regelmäßige Prüfung von Regalen ist sowohl in der DGUV Regel 108-007 als auch in der DIN EN 15635 geregelt. Hierbei wird zwischen einer Experteninspektion und Sichtkontrollen unterschieden. Die Expertenprüfung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Die Sichtprüfung erfolgt dagegen in der Regel einmal pro Woche durch den Sicherheitsbeauftragten. Beide Prüfungen müssen dokumentiert werden, wobei jedes Regal klar zu identifizieren ist.
Wir unterstützen Sie gerne bei dieser wichtigen Aufgabe und sind ein kompetenter und zuverlässiger Partner, der zur Sicherheit in Ihrem Unternehmen beiträgt. Da UVV-Prüfungen in Intervallen durchzuführen sind, würden wir auch die Fristeneinhaltung für Sie im Auge behalten und auf Wunsch auch die Folgeprüfungen für Sie regelkonform durchführen. Neben der UVV-Prüfung von Regalen führen wir auch noch weitere UVV-Prüfungen im Auftrag unserer Kunden durch – darunter zum Beispiel die Prüfung von Kranen, Erdbaumaschinen, Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeuge, Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz, Leitern und Tritte und die Prüfung von Bodengeräten und Einrichtungen in der Luftfahrt.