Der Bedarf an qualifizierten Sicherheitskräften ist insbesondere im Großraum München sehr hoch. Nach Erhalt der IHK-Prüfungsbescheinigung gem. § 34a GewO, sind Sie berechtigt, im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit öffentlichem Verkehr, Sicherheits- und Bewachungstätigkeiten auszuüben, auch in selbständiger Form.
Wegen des direkten Bürgerkontakts hält der Gesetzgeber eine besonders qualifizierte Durchführung dieser drei Wachaufgaben für besonders wichtig. Deshalb müssen Wachpersonen, die mit diesen wichtigen Tätigkeiten betraut sind, Grundlagen und Grenzen der ihnen zustehenden Rechte kennen und auch über Techniken und Maßnahmen zur vorbeugenden Konfliktbewältigung informiert sein.
In diesem Lehrgang ist ein „Unterrichtungsverfahren gemäß §34a GewO der IHK“ integriert. Bereits mit Abschluss des Lehrgangs haben Sie die Mindestqualifizierung gemäß §34a der Gewebeordnung im Sicherheitswesen erworben, welche Ihnen mit Zertifikat der IHK über „Teilnahme am Unterweisungsverfahren gemäß §34a GewO“ bestätigt wird. Somit können Sie selbst im Falle eines Nichtbestehens der Sachkundeprüfung gemäß §34a GewO, bereits im Sicherheitsgewerbe unselbstständig tätig werden. Natürlich können Sie dann die Prüfung zu einem anderen Termin wiederholen und sich auch diese Qualifizierung sichern.
Ziel des Lehrganges ist die Einführung in das Berufsfeld der Sicherheitskraft. Der Lehrstoff wird durch praxis- erfahrene Dozenten, mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Erwachsenenbildung sowie operativer Erfahrung in allen Bereichen der Sicherheit, vermittelt. Der Lernstoff wird generell durch Präsenzunterricht und in Einzel- oder Gruppenarbeit vermittelt, unter Einbezug realitätsbezogener Fallbeispiele. Zum Prüfungstermin hin werden die Teilnehmer gezielt auf die IHK-Prüfung vorbereitet.
Das Angebot dieser beruflichen Fortbildungsmaßnahme richtet sich an erwerbsfähige Frauen und Männer die beispielsweise nach einer (längeren) Phase der Nichterwerbstätigkeit wieder eine Beschäftigung aufnehmen oder sich beruflich umorientieren wollen. Oder Personen, die im Bewachungsgewerbe gem. § 34a Gewerbeordnung (GewO) gewerbemäßig Leben oder Eigentum Dritter schützen oder bewachen wollen.
40 Unterrichtseinheiten für das Unterrichtungsverfahren gemäß §34a Gewerbeordnung und
200 Unterrichtseinheiten für die Prüfungsvorbereitung gemäß §34a Gewerbeordnung.
Dieser Lehrgang ist ein Vollzeit-Lehrgang. (40 Unterrichtseinheiten pro Woche)
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, Ihrem zuständigen JobCenter sowie weitere Kostenträger möglich.
Unsere Veranstaltungen werden auf KURSNET – Bildungsangebote einfach finden veröffentlicht.
Unsere Maßnahmenangebote (AVGS) werden in AKTIVIERUNG & BERUFLICHE EINGLIEDERUNG veröffentlicht.
Natürlich können Sie auch uns direkt kontaktieren und bestehende Fragen mit uns gemeinsam klären.