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Teilnahmebedingungen für Unterrichtung im Bewachungsgewerbe für Bewachungspersonal (§ 34 a Gewerbeordnung) der IHK für München und Oberbayern

Geltung

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Unterrichtungen im Bewachungsgewerbe für Bewachungspersonal (§34 a Gewerbeordnung). Zusätzlich gelten die Vorschriften des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes, insbesondere für die Erteilung der Bescheinigung.


Zweck der Unterrichtung

Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut zu machen, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.


Anmeldung

Die Anmeldung kann durch Online-Anmeldung erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
Bei einer Online-Anmeldung wird durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig anmelden“ eine verbindliche Anmeldung zur dargestellten Veranstaltung erklärt. Die Bestätigung des Zugangs der Anmeldung erfolgt durch automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung und stellt noch keine Bestätigung dar, dass an der Unterrichtung teilgenommen werden kann.
Mit der Anmeldung wird die Geltung dieser Teilnahmebedingungen akzeptiert.
Es können nur Teilnehmer unterrichtet werden, die über die zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse verfügen (Bewach-V §3 Abs. 1 Satz 1). In der Muttersprache oder bei vergleichbar gutem Sprachgebrauch gilt diese Sprachkenntnis als vorhanden. Für Teilnehmer, die nicht über eine der Muttersprache vergleichbare Sprachkompetenz in Deutsch verfügen, ist mit der Anmeldung der selbständige Gebrauch der deutschen Sprache nachzuweisen. Maßgeblich dafür ist der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen, die selbständige Sprachanwendung bedeutet zumindest das Kompetenzniveau B1.
Kann eine Anmeldung vom Veranstalter nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.


Verbindliche Bestätigung der Teilnahme

Die Teilnehmerzahl der Unterrichtung ist begrenzt. Die Teilnahme zum gewünschten Termin ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldebestätigung erhalten haben und diese zurückbestätigen:
Die Anmeldebestätigung senden wir Ihnen per Post zu. Der darin enthaltene Rückmeldebogen muss innerhalb der gesetzten Frist wieder IHK vorgelegt werden. Wenn der Rückmeldebogen nicht fristgerecht bei der IHK vorliegt, wird der Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.


Zahlung

Das Teilnahmeentgelt ist zu dem auf dem Gebührenbescheid genannten Datum zur Zahlung fällig. Es ist per Überweisung unter Angabe der Gebührenbescheidsnummer / Identnummer zu zahlen.


Rücktritt des Teilnehmers

Der Teilnehmer kann den Rücktritt in Textform erklären. Der Zeitpunkt, zu dem der kostenfreie Rücktritt längstens möglich ist, wird mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt. Bei späterem Eingang der Rücktrittserklärung ist der bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Aufwand in der Regel abzugelten. Um die Kosten gering zu halten, empfiehlt sich die unverzügliche Rücksprache mit der IHK. Mit Zustimmung der IHK kann auch ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.
Falls die Veranstaltung durch die IHK abgesagt werden muss, werden bezahlte Gebühren erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.


Ausschluss des Teilnehmers

Die IHK kann den Teilnehmer aus wichtigem Grund ausschließen, z.B. wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht nicht.


Datenschutz

Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber Teilnehmern gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person) und nach Art. 14 DSGVO (Anmeldung durch Dritte)
Die Verarbeitung, insbesondere Erhebung und Speicherung, Ihrer personenbezogenen Daten ist erforderlich, um die Unterrichtung der IHK München und Oberbayern durchführen zu können. Die über die Online-Anmeldung von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten wir ausschließlich in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung.
Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: www.ihk- muenchen.de/de/Über-uns/informationspflichten- datenschutz/teilnehmer-von- veranstaltungen


Urheberrecht

Arbeitsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.


(Stand Dezember 2020)