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Bedienerschulung zum Befähigungsnachweis für Hubarbeitsbühnen

Hydraulische Hubarbeitsbühnen sind Höhenzugangsmittel, die ein bequemes und sicheres Arbeiten in der Höhe ermöglichen. Mit dem Einsatz von Arbeitsbühnen/Hebebühnen sind zahlreiche Risiken für die Gesundheit und das Leben des Bedieners und den sich im Arbeitsumfeld aufhaltender Personen, sowie materiellen Risiken verbunden. In unserer international anerkannten Bedienerschulung werden Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Betrieb von Hub- und Arbeitsbühnen durch unsere zertifizierten Ausbilder vermittelt und geprüft. Somit werden gesundheitliche Risiken als auch unternehmerische Haftungsrisiken reduziert. Eine gute Ausbildung ist die beste Grundlage, um sicher und effizient die übertragenen Aufgaben zu bewältigen und das Vertrauen und den sicheren Umgang mit dem Arbeitsgerät zu stärken. Ziel der Bedienerschulung ist die Vermeidung von Unfällen und größtmögliche Sicherheit, sowie die optimale Versorgung Ihrer Mitarbeiter mit allgemeinen und bauformenspezifischen Sicherheitshinweisen.

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Die Berufsgenossenschaft fordert einen Befähigungsnachweis für Arbeitsbühnen, um diese für einen gewerblichen Zweck bedienen zu dürfen. Diese Bedienerschulung dient als Nachweis darüber, dass eine qualifizierte Unterweisung für Hebebühnen erfolgt ist. Die Bedienerschulung erfolgt auf Grundlage DGUV G 308-008, Operator Lizenz BS ISO 18878, des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), STVO, STVZO, VDI-Richtlinien, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Unfallverhütungsvorschriften (UVV), der DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention“ und den „Technische Regeln für Betriebssicherheit“ (TRBS). Egal, ob Arbeitsbühnen ausgeliehen oder eigene Bühnen eingesetzt werden: Unternehmer dürfen Arbeitsbühnen nur Personen überlassen, welche den Befähigungsnachweis nach DGUV G 308-008 besitzen.

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE THEORIE

Hebebühne

AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE pRAXIS

ZIELGRUPPEN

Bediener von Hubarbeitsbühnen und interessierte, sowie Quereinsteiger und Arbeitsuchende.

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IHRE MITARBEITER ERHALTEN:

nach einem ausführlichen Test in Theorie und Praxis, den schriftlichen Befähigungsnachweis und ein Zertifikat. Damit der Befähigungsnachweis seine Gültigkeit nicht verliert, bedarf es einer jährlichen Unterweisung gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 12 Betriebssicherheitsverordnung.

* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie auf Männer.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME:

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